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§ 1
Geltungsbereich
(1.) Die
Firma DOViENYA (im folgenden Auftragnehmer genannt) erbringt ihre
Angebote und Dienst-leistungen für den jeweiligen Vertrags-partner (im
folgenden Kunde und Auftraggeber genannt) ausschließlich auf Grund dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine
Anwendung, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrück-lich widerspricht.
(2.) Die
Allgemeinen Geschäfts-bedingungen liegen am Firmensitz von DOViENYA zur
Einsicht bereit. Auf Wunsch sind die AGBs in schriftlicher Form vom
Auftragnehmer erhältlich. Zusätzlich sind sie online auf der Homepage des
Auftragnehmers abrufbar. Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift im
Rahmen eines Software- oder Leasingvertrages, das er in zumutbarer Weise
Gelegenheit hatte, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen. Durch seine
Unterschrift erkennt er die Allgemeinen Geschäfts-bedingungen als gültige
Vertrags-grundlage an.
(3.)
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden per
Brief oder Email mitgeteilt. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines
Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich kün-digen, sofern
der Auftragnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ungunsten des
Kunden ändert. Macht der Kunde von seinem Kündigungs-recht keinen Gebrauch,
wird die Änderung mit Ablauf dieses Monats wirksam.
(4.)
Durch anderweitige einzel-vertragliche Regelungen zwischen Auftragnehmer
und dem Kunden treten die entsprechenden Vereinbarungen in den
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft.
§ 2
Allgemeines
(1.) Der
Auftragnehmer, erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach näherer
Maßgabe des jeweiligen vereinbarten Leistungsangebots. Alle diese
Leistungen werden auf Grundlage dieser AGB ausgeführt (Ausnahmen unter
Abs. 2.). Die Leistungen umfassen im Allgemeinen die Erstellung von
Präsentationen für das World Wide Web und die Speicherung dieser
Informationen auf Webservern zur Veröffentlichung im weltweiten Computer -
Kommunika-tionsnetz Internet. Sollten die vereinbarten Leistungen die
Lieferung von Software mit einbeziehen, gelten dafür zusätzlich die
jeweiligen Softwarevertrags- und Lizenz-Beding-ungen.
(2.) Bei
der Bereitstellung von Plattenspeicher auf Webservern darf der
Auftragnehmer die Leistungen von Dritten erbringen lassen, dabei ist der
Auftragnehmer an die AGB des jeweiligen Providers gebunden. Der
Auftraggeber wird vor Vertrags-abschluß über diese Bedingungen informiert.
(3.)
Vereinbarte Termine werden durch den Auftragnehmer möglichst eingehalten,
sind jedoch freibleibend. Ansprüche wegen Verzugs kann der Auftraggeber
nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nach Gewährung einer
angemessenen Nachfrist geltend machen. Nicht vorhersehbare Störungen im
Geschäftsbetrieb des Auftragnehmers oder eines beauftragten Providers,
insbesondere höhere Gewalt, technische Störungen bzw. Ausfälle und
Projektleiterausfälle, verschieben die vereinbarten Termine entsprechend.
§ 3 Präsentations-Inhalte
(1.) Der Auftragnehmer erstellt die Internet-Präsentation nach Vorgabe des
Auftraggebers und ist daher nicht für den Inhalt verantwortlich. Der
Auftraggeber versichert ausdrücklich, dass die von ihm bereitgestellten
oder nach seinen Informationen erstellten Inhalte weder gegen deutsches
noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht,
ins-besondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstoßen. Für
den Auftragnehmer besteht keine Prüfungspflicht. Der Auftragnehmer behält
sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer
Speicherung auf einem Server auszunehmen und damit nicht zu
Veröffentlichung freizugeben. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf
unzulässige Inhalte auf Webseiten des Auftraggebers beruhen, stellt der
Auftraggeber den Auftragnehmer hiermit frei.
(2.) Der Auftragnehmer behält sich vor, innerhalb der
Webseiten-Gestaltung, vorgegebene Inhalte (Bilder, Grafiken, Schriftarten,
Textstrukturen) dahin-gehend zu verändern bzw. zu korrigieren, dass eine
optimale Darstellung ermöglicht wird. Änderung am Layout, an Textinhalten
und an der Gesamtgestaltung bzw. -struktur sowie die Verwendung anderer
Bilder oder Grafiken werden nur in Absprache mit dem Auftraggeber
vorgenommen.
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§ 4 Leistungsänderungen
Der Auftragnehmer prüft, welche Auswirkungen gewünschte Änder-ungen der
Leistungen insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehrauf-wänden und Terminen
haben wird. Erkennt der Auftragnehmer, dass zu erbringende Leistungen
aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so
teilt er dies dem Kunden mit und weist ihn darauf hin, dass der
Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen
Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden.
§ 5 Preise und Zahlungs-
bedingungen
(1.) Die Preise des Auftragnehmers sind Nettopreise, es ist die jeweils
gültige gesetzliche Mehrwertsteuer noch hinzu zuziehen.
(2.) Alle Zahlungen sind nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen ohne
Abzug zu leisten, sofern nicht abweichende schriftliche Verein-barungen
getroffen wurden. Alle monatlich in Rechnung gestellten Leistungen werden
jährlich im voraus berechnet. Für den Fall, dass der Kunde seine
Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er vom
Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in Höhe von 6% über dem
Basiszins jährlich.
(3.) Werden dem Auftragnehmer nach Abschluss des Vertrags Umstände
bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers einschränken, so
kann der Auftragnehmer Sicherheiten verlangen. Kommt der Auftraggeber
diesem Verlangen innerhalb von 3 Wochen nicht nach, so ist der
Auftragnehmer zur Einstellung der vereinbarten Leistungen und zum
Vertragsrücktritt berechtigt.
(4.) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Preise nach schriftlicher
Vorankündigung mit einer Frist von drei Monaten zu erhöhen. In diesem Fall
hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu dem
Termin zu kündigen, an dem die Preisänderung wirksam wird, wenn die
Preisanhebung über die allgemeine Preissteigerung wesentlich hinaus-geht.
Vorausgezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen erhält der
Auftraggeber umgehend zurück-erstattet.
(5.)
Diese Zahlungsbedingungen gelten unabhängig von Änderungs-, Ergänzungs-
und Nachbesserungs-wünschen des Kunden.
(6.) Ein
Zahlungsverzug des Kunden berechtigt den Auftragnehmer zur
Leistungsunterbrechung oder Einstel-lung.
§ 6
Abwerbungsverbot und
Geheimhaltung
(1.) Der
Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien
und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter vom
Auftragnehmer abzuwerben oder ohne Zustimmung vom Auftragnehmer
anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet
sich der Kunde, eine vom Auftragnehmer der Höhe nach festzusetzende und im
Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu
zahlen.
(2.) Die
der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse
und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages
verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht
ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem
Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des
Vertragsverhältnisses hinzu-gezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter,
Subunternehmer etc.
(3.)
Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den
Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewon-nenen
Erkenntnisse zu wahren.
(4.) Die
Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des
Vertragsverhältnisses hinaus.
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§ 7
Vertragszeit und Kündigung
(1.)
Sofern die Laufzeit von Verträgen nicht schriftlich festgelegt ist, gelten
die Vereinbarungen auf unbestimmte Zeit.
(2.)
Unbefristete Verträge können von jedem Vertragsteil mit einer Frist von
vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Vorausgezahlte Beträge für
noch nicht erbrachte Leistungen werden dem Auftraggeber umgehend
zurückerstattet. Erbrachte und bereits bezahlte Leistungen (Web-Seiten,
Domain) bleiben nach der Kündigung im Besitz des Auftraggebers. Ebenso
erhält der Auftraggeber die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen
und Materialien zurück.
§ 8
Gerichtsstand, Anwendbares
Recht und Sonstiges
(1.) Der
Auftragnehmer ist berechtigt den Namen des Auftraggebers und die vom
Auftragnehmer für den Auftraggeber erstellte Web-Präsenz als Referenz
anzugeben und damit zu werben, sofern der Auftraggeber dies nicht
ausdrücklich ablehnt.
(2.)
Haftungs- und Schadenersatz-ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie
basieren auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
(3.)
Gegenansprüche kann der Kunde nur dann zur Aufrechnung bringen, wenn sie
rechtskräftig entschieden oder unbestritten sind.
(4.) Zur
Vermeidung von Schäden und Folgeschäden obliegt dem Kunden eine ständige
Kontroll- und Sicherungspflicht.
(5.) Der
Kunde ist damit einverstanden, dass im Rahmen dieses Vertrages Daten
verarbeitet, gespeichert und an Dritte weitergegeben werden. Für die
Datensicherung und Einhaltung der Datenschutzbestimmungen beim Kunden ist
dieser selbst verantwortlich.
(6.) Der
Kunde erkennt eventuelle Urheberrechte Dritter an.
(7.)
Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch
ein Schiedsgerichtsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die
Durchführung eines Schieds-gerichtsverfahrens ablehnt, kann sie den
ordentlichen Gerichtsweg be-schreiten, wenn Sie dies der anderen Partei
zuvor schriftlich mitgeteilt hat. Um ein Schiedsgerichtsverfahren
durchzuführen werden die Parteien die Schiedsgerichtsstelle der IHK Rhein
Neckar anrufen mit dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit nach deren
Schiedsgerichtsordnung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu
bereinigen.
(8.)
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des
Auftragnehmers, auch bei Klagen im Wechsel- und Urkundenprozess. Das
Vertragsverhältnis unterliegt deut-schem Recht.
(9.)
Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn,
sie sind durch den Auftragnehmer schriftlich bestätigt. Mündliche
Vereinbarungen sind ungültig.
(10.)
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden diese
von den Vertragsparteien durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen
Zweck der ungültigen Bestimmungen möglichst nahe kommen. Die Wirksamkeit
des Vertrages wird dadurch nicht berührt.
Stand: 21.02.2007
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